Neben dem heutzutage in aller Munde befindlichen „Taxi“ gibt es auf deutschen Straßen aber auch (im Volksmund nicht allzu geläufige) Personenmietwägen.
Auch diese profitieren von der Historie des Taxis – eine weitere Ausprägung zur Personenbeförderung seit dem 19. Jahrhundert.
Ein Mietwagen ähnelt dem Taxi in Deutschland sehr. Allerdings gibt es kleine, aber wichtige Unterschiede.
Der wichtigste ist:
Es handelt sich bei einem PSM nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel. Im Gegensatz zum Taxiauftrag muss der Auftrag am Unternehmenssitz entgegengenommen werden. Folglich können Mietwägen weder an Bahnhöfen oder Flughäfen, noch im Nachtleben deutscher Großstädte auf potentielle Fahrgäste warten.
Nach der Beförderung muss der PSM wieder an den Unternehmenssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag telefonisch oder per „Funk“ eingegangen ist.
Die Aufträge eines Mietwagens müssen aufgezeichnet und mindestens ein Jahr aufbewahrt werden.
Die Voraussetzungen um einen Personenmietwagen-Unternehmen betreiben zu dürfen, gleichen den Anforderungen des Taxiunternehmens.
Neben der Erlaubnis zur Personenbeförderung der Fahrer, zählt dazu auch der Erwerb einer Mietwagen-Konzession.
Charakteriristisch für einen Personenmietwagen sind folgende Merkmale: es handelt sich um eine Personenbeförderung in einem PKW,
der nicht im Taxiverkehr eingesetzt wird, und dessen Ziel und Zweck durch den zu befördernden Fahrgast bestimmt wird.
Weiterhin kann im Vergleich zum Taxi nur das gesamte Fahrzeug angemietet werden, eine platzweise Mietung ist nicht möglich.
Auf deutschen Straßen sind aktuell ca. 30.000 Personenmietwägen unterwegs.