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Taxiversicherung

TAXI

Kurz nach der bahnbrechenden Erfindung des ersten motorisierten Kraftfahrzeugs von Carl Benz im Jahr 1887, gründeten Friedrich Lutzmann und Fritz Koch im Jahr 1893 das erste Taxiunternehmen mit motorbetriebenen Fahrzeugen. Doch der Name „Taxi“ war bis dato noch nicht geboren.
Die ersten Jahre nach Gründung des ersten Taxiunternehmens waren die motorisierten Gefährte unter dem Namen „Droschke“ auf den Straßen unterwegs.
Das Vorgängermodell „Pferdekutsche“ bzw. „Pferdedroschke“ wurde mit diesem Meilenstein zunehmend durch „Kraftdroschken“ bzw. „Motordroschken“ von den Straßen verdrängt. Das erste an den Motor gekoppelte Zählwerk wurde 1896 in Stuttgart im Daimler Victoria verbaut – das sog. Taxameter.
Nun lag es nicht fern, dass sich schnell die Kurzbezeichnung dessen auf das Fahrzeug selbst übertrug und sich international durchsetze: Die Geburtsstunde des „Taxis“.

Zur klaren Identifizierbarkeit auf deutschen Straßen, sollten Taxis über die Jahre verschiedene, eindeutige Merkmale aufweisen. Von karierten Streifen unter den Fenstern, über leuchtend gelbe oder schwarze Lackierungen. Während die Hinweisschilder anfangs hinter der Frontscheibe oder am Seitenspiegel befestigt wurden, sind die heutigen Taxen häufig im prägnanten „Schwarz-Gelb-Look“ und einem beleuchtbaren Taxischild auf dem Dach kaum zu übersehen.

Bis heute ist das Taxi nicht nur ein unabdingbares Transportmittel, sondern auch ein Wahrzeichen für viele verschiedene Lebensbereiche. Seien es die weltbekannten gelben New-Yorker Taxis, oder die Filmreihe von Taxi, über Taxi Taxi bis hin zu Taxi 5 – sie sind aus dem Leben der Menschen nicht mehr wegzudenken und das wird auch so bleiben!

Auf deutschen Straßen sind heutzutage über 50.000 Taxen und über 30.000 Personenmietwägen unterwegs,
bei ca. 250.000 Erlaubnissen zur Fahrgastbeförderung. Zu den bekanntesten Herstellern gehören unter anderem Mercedes-Benz, Volkswagen und Toyota.
Über 400 Millionen Menschen nutzen jährlich den Service einer bequemen Taxifahrt.

Doch neben der gültigen Fahrerlaubnis und der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, gilt es als Taxiunternehmer weitere Voraussetzungen zu erfüllen und
nachzuweisen: ausreichend Eigenkapital, ein beanstandungsloses Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister,
der Erwerb einer Taxikonzession und vieles mehr…

 

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