Schülertransporte sind definiert als Fahrten, die zur Beförderung schulpflichtiger Schüler dienen.
Dazu zählen neben der Fahrt zur schulischen Einrichtung auch Fahrten zu Schulveranstaltungen und Horten sowie zu Kindergärten und deren Veranstaltungen.
Neben dem allgemein bekannten Linienverkehr in Form von Bus und Bahn, gibt es aber auch eine weitere Möglichkeiten zur Schülerbeförderung,
der sogenannte „freigestellte Schülerverkehr“. Dieser ist insbesondere für abgelegene Siedlungen ohne Anbindung an den Linienverkehr sowie Behindertentransporte relevant.
Im Unterschied zum schulischen und außerschulischen Linienverkehr ist dabei der Schulträger für den Transport der Schüler zuständig.
Der freigestellte Schülerverkehr ist immer dann einzurichten, wenn keine andere Möglichkeit zum Erscheinen im Unterricht besteht.
Auch für diese Sonderform des Schülerverkehrs, der ebenso wie Mietwägen und Taxen der Personenbeförderung dient,
sind gewisse Anforderungen zu erfüllen, wie bspw. eine gültige Fahrerlaubnis.
Der Personenbeförderungsschein ist hier allerdings keine verpflichtende gesetzliche Bedingung.
Häufig halten jedoch die Schulträger vertraglich dieses als Voraussetzung fest.